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© Dr. Beate Gall 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 2020)

Ingenieurbüro für Bodenschutz – Landschaftsökologie – Naturkunde
Inhaberin: Dr. Beate Gall
14542 Werder (Havel)

Prolog
Die Leistungen des Ingenieurbüros Dr. Beate Gall umfassen Beratung, Planung und Projektmanagement für Vorhaben im Umwelt- und Naturschutz. Dazu gehören auch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung in den genannten Bereichen.

1. Geltung
Für meine Angebote und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hierfür bedürfen der Schriftform.

Der Verwender ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Für Kunden mit bestehenden Verträgen bleiben die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestandenen AGB bindend. Den Vertragsparteien steht es frei, sich auf die Geltung der neuen Regelungen zu einigen.

2. Vertragsschluss
Verträge zwischen dem Verwender und den Kunden kommen grundsätzlich aufgrund der speziellen Umstände der Beauftragung in der vorliegenden Branche lediglich in Textform oder schriftlich zustande.

Vertragspartner ist der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Frau Dr. Beate Gall.

3. Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang der Leistung beim Kunden. Der Widerruf muss gemäß § 355 Abs. 1. S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Begründung enthalten und ist in Textform (E-Mail, Telefax, Brief), durch Rücksendung der Leistung an den Verwender oder - im Fall einer sperrigen, schwer zu versendenden Leistung - durch Aufforderung zur Abholung innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Verwender zu erklären. Wird diese Belehrung dem Kunden erst nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist statt der 14 Tage einen Monat; zur Fristwahrung genügt in beiden Fällen die rechtzeitige Absendung der Leistung bzw. des Schreibens.

Für die Berechnung der Frist wird der Tag nicht mitgerechnet, an dem die Leistung beim Kunden eingeht; das Fristende berechnet sich nach § 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach läuft die zwei-Wochen-Frist an einem Mittwoch aus, wenn die Leistung an einem Mittwoch beim Kunden einging und die Monatsfrist am 12. des nächsten Monats, wenn die Leistung am 12. dieses Monats einging. Geht die Leistung z.B. am 30.01. eines Jahres zu, so endet die Monatsfrist gemäß § 188 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem letzten Tag im Februar des gleichen Jahres.

Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere dann nicht, wenn die Leistung individuell auf den Kunden zugeschnitten wurde.

Es erlischt jedenfalls gemäß § 355 Abs. 3 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss.

Im Fall des Widerrufs sind beide Vertragsparteien verpflichtet, die erhaltenen Leistungen einander zurück zu gewähren. Sofern das nicht möglich ist, ist Wertersatz zu leisten. Die Kosten der Rücksendung der Leistung trägt im Falle des Widerrufs der Verwender, es sei denn, der Wert der Leistung liegt bei unter 40,00 €; in diesem Fall hat der Kunde die Kosten der Rücksendung der Leistung selbst zu tragen. Sollte der Preis für die Leistung noch nicht (vollständig) beglichen worden sein, die Leistung jedoch der bestellten entsprechen, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung in jedem Fall zu tragen. Schäden oder Wertminderungen, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Leistung entstanden sind, hat der Kunde im Falle des Widerrufs nicht zu ersetzen.

4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist mit dem Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Es steht dem Verwender frei, einen Vorschuss oder Abschlagszahlungen nach entsprechender Rechnungslegung zu verlangen, die der Kunde dann auch innerhalb der gesetzten Frist zu begleichen hat.

5. Verzugszinsen
Sobald sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug befindet, stehen dem Verwender Verzugszinsen zu.

Verzugszinsen werden in dem Fall, dass der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, mit 5 Prozentpunkten, sonst mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 147 BGB) berechnet, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Es steht beiden Vertragspartnern frei, eine höhere oder niedrigere Belastung nachzuweisen, wobei jeder das zu beweisen hat, was er zu seinem Vorteil behauptet.

6. Gewährleistung
Im Fall eines Sach- oder Rechtsmangels der Leistung gibt der Verwender 24 Monate Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Erhalts der Leistung.

Der Kunde ist als Unternehmer i.S.d. § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, die erhaltene Leistung umgehend auf Mängel zu kontrollieren und eventuell festgestellte Mängel umgehend gegenüber dem Verwender zu melden.

Von der Gewährleistung nicht erfasst sind unübliche und vom normalen Gebrauch der Leistung nicht verursachte Schäden und normaler Verschleiß.

Transportschäden stellen regelmäßig keinen Gewährleistungsfall dar; hier hat sich der Kunde an das Transportunternehmen zu wenden.

In dem Fall, dass sich ein Mangel bei der Prüfung nicht bestätigt, hat der Vertragspartner die durch die Rücksendung und die Prüfung entstehenden Kosten nach Rechnungslegung zu tragen.

7. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer wird individuell ausgehandelt und ergibt sich direkt aus dem Vertrag. Eine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt nicht.

8. Kündigung
Ist der Vertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen, ist die Kündigung vor Ablauf der Vertragsdauer nur aus wichtigem Grund möglich.

Ein solcher ist für den Verwender z.B. der nach zwei Mahnungen noch immer bestehende Zahlungsausstand.

Im Falle der Kündigung wird ein Aufwandsentschädigung in Höhe der bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt und umgehend zur Zahlung fällig.

9. Haftungsbegrenzung
Sollte der Verwender auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Material oder Hilfsmittel von Drittanbietern verwenden, haftet er nicht für Mängel, die aufgrund dieser Verwendung an der Gesamtleistung zu verzeichnen sind. Diesbezüglich hat sich der Kunde direkt mit dem Drittanbieter in Verbindung zu setzen.

Sofern sich der Verwender selbständig um die Zusammenarbeit mit Drittanbietern bemüht, ist er auch im Falle eines Mangels der Leistung des Drittanbieters Ansprechpartner für den Kunden und zur Gewährleistung im gesetzlichen Umfang verpflichtet.

10. Daten und Kartenmaterialen
Der Verwender übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Daten- und Kartenmaterialien.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Verwender berechtigt ist, das zur Verfügung gestellte Daten- und Kartenmaterial entsprechend dem erteilten Auftrag zu nutzen.

11. Gerichtsstandsvereinbarung
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als Gerichtsstand Schwielowsee vereinbart.

12. Datenschutzerklärung
Der Kunde ist mit der Speicherung seiner Daten durch den Verwender ausschließlich zum Zwecke der Kundenbetreuung einverstanden. Die Daten werden auf Kundenwunsch vom Verwender korrigiert bzw. geändert. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt nur nach entsprechender Genehmigung durch den Kunden.

13. Abweichende Bedingungen und
konkurrierende Geschäftsbedingungen
Abweichende Bedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in den Vertrag der schriftlichen Bestätigung durch den hiesigen Verwender.

14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel unwirksam sein oder werden sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

Dr. Beate Gall | 2021